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   StGH Hessen, 28.02.1985 - P.St. 998   

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https://dejure.org/1985,4119
StGH Hessen, 28.02.1985 - P.St. 998 (https://dejure.org/1985,4119)
StGH Hessen, Entscheidung vom 28.02.1985 - P.St. 998 (https://dejure.org/1985,4119)
StGH Hessen, Entscheidung vom 28. Februar 1985 - P.St. 998 (https://dejure.org/1985,4119)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

    Auszug aus StGH Hessen, 28.02.1985 - P.St. 998
    Weil indessen der vom Antragsteller geltend gemachte unmittelbare und gegenwärtige Grundrechtseingriff infolge Hinfälligwerdens des Urteils des Wahlprüfungsgerichts beendet ist , hätte eine feststellende Sachentscheidung jetzt nur noch ausnahmsweise bei Vorliegen eines besonderen , schutzwürdigen Interesses verlangt werden können (vgl . entsprechend BVerfGE 33, 247 [259]) .

    Der Antragsteller wird nach Wegfall der behaupteten unmittelbaren Grundrechtsbeeinträchtigung nicht durch irgendwelche nachteiligen Folgewirkungen belastet (vgl . hierzu BVerfGE 33, 247 [257]) .

    Soweit in der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung ferner ein schutzwürdiges Interesse an der Feststellung der Verfassungswidrigkeit eines gegenstandslos gewordenen Hoheitsakts im Einzelfall aus der besonderen Bedeutung des vermeintlich verletzten Grundrechts sowie aus den besonders tiefgreifenden und folgenschweren Auswirkungen eines Grundrechtsverstoßes hergeleitet wird (vgl . z . B . BVerfGE 33, 247 [260]; 41, 29 [43]; 53, 152 [157]) , kann sich der Antragsteller hierauf ebenfalls nicht berufen .

  • BVerfG, 11.10.1972 - 2 BvR 912/71

    Wahlgleichheit

    Auszug aus StGH Hessen, 28.02.1985 - P.St. 998
    Denn die Grundrechtsklage ist gegen die Entscheidung eines jeden hessischen Gerichts , sofern bei ihr hessisches Landesrecht angewendet worden ist , zulässig (vgl . zu alledem Beschluß des StGH vom 19 . Januar 1984 - P . St . 1000 - unter Hinweis auf BVerfGE 34, 81 [95]) .
  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

    Auszug aus StGH Hessen, 28.02.1985 - P.St. 998
    Es liegt auch kein Fall vor , in dem eine direkte Belastung durch eine Rechtsnorm (hier: durch die Wahlkreiseinteilung nach § 8 LWG) grundsätzlich auf eine Zeitspanne beschränkt ist , in welcher der Betroffene nach dem regelmäßigen Geschäftsgang eine Entscheidung des Staatsgerichtshofs kaum erlangen kann , so daß die Versagung der jetzt begehrten Feststellung zu einer unzumutbaren Verkürzung des Grundrechtsschutzes führen würde (vgl . entsprechend BVerfGE 34, 165 [180]) .
  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 63/68

    Simultanschule

    Auszug aus StGH Hessen, 28.02.1985 - P.St. 998
    Soweit in der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung ferner ein schutzwürdiges Interesse an der Feststellung der Verfassungswidrigkeit eines gegenstandslos gewordenen Hoheitsakts im Einzelfall aus der besonderen Bedeutung des vermeintlich verletzten Grundrechts sowie aus den besonders tiefgreifenden und folgenschweren Auswirkungen eines Grundrechtsverstoßes hergeleitet wird (vgl . z . B . BVerfGE 33, 247 [260]; 41, 29 [43]; 53, 152 [157]) , kann sich der Antragsteller hierauf ebenfalls nicht berufen .
  • BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug

    Auszug aus StGH Hessen, 28.02.1985 - P.St. 998
    Soweit in der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung ferner ein schutzwürdiges Interesse an der Feststellung der Verfassungswidrigkeit eines gegenstandslos gewordenen Hoheitsakts im Einzelfall aus der besonderen Bedeutung des vermeintlich verletzten Grundrechts sowie aus den besonders tiefgreifenden und folgenschweren Auswirkungen eines Grundrechtsverstoßes hergeleitet wird (vgl . z . B . BVerfGE 33, 247 [260]; 41, 29 [43]; 53, 152 [157]) , kann sich der Antragsteller hierauf ebenfalls nicht berufen .
  • BVerfG, 17.01.1973 - 2 BvC 5/70

    Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde infolge Parlamentsauflösung

    Auszug aus StGH Hessen, 28.02.1985 - P.St. 998
    Durch die Auflösung des Landtags im August 1983 ist das Urteil des Wahlprüfungsgerichts gegenstandslos geworden (vgl . StGH , Beschluß vom 19 . Januar 1984 - P . St . 1000 - , entsprechend BVerfGE 34, 201 [203]) .
  • StGH Hessen, 03.08.1983 - P.St. 1000

    Landtagswahlgesetz; Wahlprüfung; Wahlprüfungsgericht; Grundrechtsklage

    Auszug aus StGH Hessen, 28.02.1985 - P.St. 998
    Im Wege der Grundrechtsklage können auch die Entscheidungen des Wahlprüfungsgerichts beim Hessischen Landtag angegriffen werden (Bestätigung des Beschlusses vom 19. Januar 1984 - P.St. 1000 -).
  • BVerfG, 28.11.1979 - 2 BvR 870/79
    Auszug aus StGH Hessen, 28.02.1985 - P.St. 998
    November 1979 - 2 BvR 870/79 - als unbegründet , da eine verfassungs- und wahlprüfungsrechtlich erhebliche Ungleichheit der Wahlkreiseinteilung nicht vorliege .
  • StGH Hessen, 13.07.2016 - P.St. 2431

    Rechtsschutzbedürfnis bei Verfassungsstreitigkeit über einen

    - StGH, Beschluss vom 09.12.1997 - P.St. 1282 -, juris Rn. 15; Beschluss vom 12.06.1996 - P.St. 1203 -, juris Rn. 22; Beschluss vom 28.02.1985 - P.St. 998 -, juris Rn. 30 -.
  • StGH Hessen, 29.01.1993 - P.St. 1158

    Bestimmung der Reihenfolge der Kommunalwahlvorschläge der nicht im Landtag

    Nach dieser Rechtsprechung ist entsprechend dem Grundgedanken des § 93 Abs. 2 BVerfGG eine Grundrechtsklage gegen eine Rechtsnorm nur innerhalb eines Jahres seit deren Inkrafttreten zulässig (zuletzt: Beschluß vom 28.02.1985 - P.St. 998 -, StAnz. 1985, S. 734).
  • StGH Hessen, 12.06.1996 - P.St. 1203

    Grundrechtsklage; Zulässigkeit; Feststellungsbegehren; Rechtsschutzinteresse;

    Dies gilt auch in Verfahren vor dem Staatsgerichtshof zur Verteidigung der Grundrechte (StGH, Beschluss vom 5. Juli 1972 - P.St. 623 - Beschluss vom 28. Februar 1985 - P.St. 998; Beschluss vom 14. April 1989 - P.St. 1076 -, StAnz. S. 1161; vgl. auch BVerfGE 53, 152 ff. [157]).
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