Rechtsprechung
StGH Hessen, 28.02.1985 - P.St. 998 |
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- Wolters Kluwer
Grundrechtsklage; Landeswahlgesetz; Prüfungsgegenstand; Rechtsschutzinteresse; Wahlkreiseinteilung; Wahlprüfungsgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63
Klagestop Kriegsfolgen
Auszug aus StGH Hessen, 28.02.1985 - P.St. 998
Weil indessen der vom Antragsteller geltend gemachte unmittelbare und gegenwärtige Grundrechtseingriff infolge Hinfälligwerdens des Urteils des Wahlprüfungsgerichts beendet ist , hätte eine feststellende Sachentscheidung jetzt nur noch ausnahmsweise bei Vorliegen eines besonderen , schutzwürdigen Interesses verlangt werden können (vgl . entsprechend BVerfGE 33, 247 [259]) .Der Antragsteller wird nach Wegfall der behaupteten unmittelbaren Grundrechtsbeeinträchtigung nicht durch irgendwelche nachteiligen Folgewirkungen belastet (vgl . hierzu BVerfGE 33, 247 [257]) .
Soweit in der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung ferner ein schutzwürdiges Interesse an der Feststellung der Verfassungswidrigkeit eines gegenstandslos gewordenen Hoheitsakts im Einzelfall aus der besonderen Bedeutung des vermeintlich verletzten Grundrechts sowie aus den besonders tiefgreifenden und folgenschweren Auswirkungen eines Grundrechtsverstoßes hergeleitet wird (vgl . z . B . BVerfGE 33, 247 [260]; 41, 29 [43]; 53, 152 [157]) , kann sich der Antragsteller hierauf ebenfalls nicht berufen .
- BVerfG, 11.10.1972 - 2 BvR 912/71
Wahlgleichheit
Auszug aus StGH Hessen, 28.02.1985 - P.St. 998
Denn die Grundrechtsklage ist gegen die Entscheidung eines jeden hessischen Gerichts , sofern bei ihr hessisches Landesrecht angewendet worden ist , zulässig (vgl . zu alledem Beschluß des StGH vom 19 . Januar 1984 - P . St . 1000 - unter Hinweis auf BVerfGE 34, 81 [95]) . - BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70
Förderstufe
Auszug aus StGH Hessen, 28.02.1985 - P.St. 998
Es liegt auch kein Fall vor , in dem eine direkte Belastung durch eine Rechtsnorm (hier: durch die Wahlkreiseinteilung nach § 8 LWG) grundsätzlich auf eine Zeitspanne beschränkt ist , in welcher der Betroffene nach dem regelmäßigen Geschäftsgang eine Entscheidung des Staatsgerichtshofs kaum erlangen kann , so daß die Versagung der jetzt begehrten Feststellung zu einer unzumutbaren Verkürzung des Grundrechtsschutzes führen würde (vgl . entsprechend BVerfGE 34, 165 [180]) .
- BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 63/68
Simultanschule
Auszug aus StGH Hessen, 28.02.1985 - P.St. 998
Soweit in der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung ferner ein schutzwürdiges Interesse an der Feststellung der Verfassungswidrigkeit eines gegenstandslos gewordenen Hoheitsakts im Einzelfall aus der besonderen Bedeutung des vermeintlich verletzten Grundrechts sowie aus den besonders tiefgreifenden und folgenschweren Auswirkungen eines Grundrechtsverstoßes hergeleitet wird (vgl . z . B . BVerfGE 33, 247 [260]; 41, 29 [43]; 53, 152 [157]) , kann sich der Antragsteller hierauf ebenfalls nicht berufen . - BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug …
Auszug aus StGH Hessen, 28.02.1985 - P.St. 998
Soweit in der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung ferner ein schutzwürdiges Interesse an der Feststellung der Verfassungswidrigkeit eines gegenstandslos gewordenen Hoheitsakts im Einzelfall aus der besonderen Bedeutung des vermeintlich verletzten Grundrechts sowie aus den besonders tiefgreifenden und folgenschweren Auswirkungen eines Grundrechtsverstoßes hergeleitet wird (vgl . z . B . BVerfGE 33, 247 [260]; 41, 29 [43]; 53, 152 [157]) , kann sich der Antragsteller hierauf ebenfalls nicht berufen . - BVerfG, 17.01.1973 - 2 BvC 5/70
Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde infolge Parlamentsauflösung
Auszug aus StGH Hessen, 28.02.1985 - P.St. 998
Durch die Auflösung des Landtags im August 1983 ist das Urteil des Wahlprüfungsgerichts gegenstandslos geworden (vgl . StGH , Beschluß vom 19 . Januar 1984 - P . St . 1000 - , entsprechend BVerfGE 34, 201 [203]) . - StGH Hessen, 03.08.1983 - P.St. 1000
Landtagswahlgesetz; Wahlprüfung; Wahlprüfungsgericht; Grundrechtsklage
Auszug aus StGH Hessen, 28.02.1985 - P.St. 998
Im Wege der Grundrechtsklage können auch die Entscheidungen des Wahlprüfungsgerichts beim Hessischen Landtag angegriffen werden (Bestätigung des Beschlusses vom 19. Januar 1984 - P.St. 1000 -). - BVerfG, 28.11.1979 - 2 BvR 870/79
Auszug aus StGH Hessen, 28.02.1985 - P.St. 998
November 1979 - 2 BvR 870/79 - als unbegründet , da eine verfassungs- und wahlprüfungsrechtlich erhebliche Ungleichheit der Wahlkreiseinteilung nicht vorliege .
- StGH Hessen, 13.07.2016 - P.St. 2431
Rechtsschutzbedürfnis bei Verfassungsstreitigkeit über einen …
- StGH, Beschluss vom 09.12.1997 - P.St. 1282 -, juris Rn. 15; Beschluss vom 12.06.1996 - P.St. 1203 -, juris Rn. 22; Beschluss vom 28.02.1985 - P.St. 998 -, juris Rn. 30 -. - StGH Hessen, 29.01.1993 - P.St. 1158
Bestimmung der Reihenfolge der Kommunalwahlvorschläge der nicht im Landtag …
Nach dieser Rechtsprechung ist entsprechend dem Grundgedanken des § 93 Abs. 2 BVerfGG eine Grundrechtsklage gegen eine Rechtsnorm nur innerhalb eines Jahres seit deren Inkrafttreten zulässig (zuletzt: Beschluß vom 28.02.1985 - P.St. 998 -, StAnz. 1985, S. 734). - StGH Hessen, 12.06.1996 - P.St. 1203
Grundrechtsklage; Zulässigkeit; Feststellungsbegehren; Rechtsschutzinteresse; …
Dies gilt auch in Verfahren vor dem Staatsgerichtshof zur Verteidigung der Grundrechte (StGH, Beschluss vom 5. Juli 1972 - P.St. 623 - Beschluss vom 28. Februar 1985 - P.St. 998; Beschluss vom 14. April 1989 - P.St. 1076 -, StAnz. S. 1161; vgl. auch BVerfGE 53, 152 ff. [157]).